Geborgenheit erfahren –
Wohnformen nach
SGB VIII

Mit differenzierten Wohnformen nach SGB VIII §34, §35a und §41 wollen wir positive Lebensbedingungen für junge Menschen schaffen und ihnen so neue Lebensperspektiven eröffnen.

Wohnen nach Maß

Wir bieten unterschiedliche Wohnformen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII. Die Zuweisung erfolgt über den Kostenträger, das jeweils zuständige Jugendamt.

Damit es gut weitergeht

Manchmal reichen ambulante oder teilstationäre Maßnahmen nicht aus und eine Unterbringung in einer Pflegefamilie kommt nicht in Betracht. In diesem Fall können Kinder und Jugendliche nach einem individuellen Hilfeplanverfahren vollstationär in einer unserer Wohngruppen aufgenommen werden. Wir fördern und stabilisieren ihre Entwicklung, indem wir Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten verbinden. Ziel ist es, dass der junge Mensch nach einer gewissen Zeit wieder in seine Familie zurückkehren oder in einer eigenen Wohnung selbstständig leben kann.

Heilpädagogische Wohngruppe

Diese koedukative Wohnform nach SGB VIII ist für Kinder und Jugendliche, bei denen eine stationäre Hilfe mit heilpädagogischen Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen erforderlich ist. An einzelnen Standorten gibt es Gruppen für Kinder bereits ab 6 Jahren.

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Heilpädagogische Mutter-Kind-Einrichtung

Diese Wohnform nach SGB VIII §19 ist für junge schwangere Frauen sowie junge Mütter mit ihrem Kind/ihren Kindern in schwierigen Lebenssituationen.

Mehr zu Mutter-Kind-Einrichtung

Therapeutische Wohngruppe

Diese Wohnform nach SGB VIII ist für Kinder und Jugendliche mit besonderem Betreuungsbedarf. An einzelnen Standorten gibt es Gruppen für Kinder bereits ab 6 Jahren.

Mehr zur Jugendwohngruppe

Wohnen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Alter von ca. 10 bis 18 Jahren werden je nach individueller Situation in unseren differenzierten Wohnformen nach SGB VIII betreut.

Mehr zu Wohnen für Flüchtlinge

Innenbetreutes Wohnen

Diese Wohnform nach SGB VIII innerhalb der jeweiligen Einrichtung ist eine Ergänzung zu allen unseren Wohngruppen. Ziel: die schrittweise Verselbstständigung für Jugendliche und junge Erwachsene ab ca. 16 Jahren.

Mehr zu Wohnen mit Hilfe

Außenbetreutes Wohnen

Diese Wohnform nach SGB VIII ist für junge Menschen ab ca. 16 Jahren, die selbstständig leben wollen und können, aber dabei noch eine geringe Unterstützung benötigen. Die dazugehörigen Wohngemeinschaften bzw. Wohnungen befinden sich außerhalb der jeweiligen Einrichtung.

Mehr zu Außenbetreutes Wohnen

Ihr Kontakt zu uns

Sie möchten mehr erfahren zum Thema „KJF Stationäre Wohnformen“
oder haben eine konkrete Frage?
Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an!

Daniel Kiesel

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